Wir weisen darauf hin, dass wir ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen und zukünftige Verträge schließen.

 

Die Lieferung erfolgt nur an das Fachgewerbe, nicht an Privatpersonen.

 

1. Allgemeines

Für sämtliche Verträge zwischen uns und unseren unternehmerischen Vertragspartnern (im folgenden: Auftraggeber) sowie für unsere Angebote gelten die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie berufen. Mündliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

 


 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Anstelle einer schriftlichen Auftragsbestätigung kann bei kurzfristigen Lieferungen die ausgestellte Rechnung treten.

 


 

3. Preise

3.1 Leistungen und Lieferungen werden nach den jeweils am Tage des Eingangs der Bestellung gültigen Preisen in Rechnung gestellt, sofern nicht ein abweichender Preis schriftlich angeboten worden ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

 

3.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind unverbindlich.

 


 

4. Lieferzeit

4.1 Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben.

 

4.2 Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

 

4.3 Fälle höherer Gewalt oder sonstige störende Ereignisse, die uns an der Erfüllung unserer Verpflichtung hindern, entbinden uns für ihre Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung unserer Verpflichtung. Wird durch die Verzögerung die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der beiden Parteien unzumutbar, können beide von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. Bei Verzug oder von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziff. 10 dieser Bedingungen.

 


 

5. Versand/Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung an den Versandbeauftragen auf den Auftraggeber über.

 


 

6. Gewährleistung/Mängelhaftung

6.1 Der Auftraggeber hat die Leistung und Lieferung unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Anlieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb drei Tagen nach Anlieferung, nicht offensichtliche sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen.

 

6.2 Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach Absatz 1 nachgekommen ist. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder - soweit es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt - vom Vertrag zurückzutreten. Dem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht unsere Verweigerung der Nacherfüllung oder die Unzumutbarkeit für den Auftraggeber gleich. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Etwaige Rückgriffansprüche des Auftraggebers (§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt. Schadenersatzansprüche einer aufgrund einer durch Mängel verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch die vorstehenden Regelungen ebenfalls nicht eingeschränkt. Nicht eingeschränkt werden durch diese Regelung auch sonstige gewährleistungsrechtlichen Schadenersatzansprüche im Falle der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gilt insoweit Ziff. 10 dieser Bedingungen.

 

6.3 Wir tragen die Versandkosten im anerkannten Gewährleistungsfall, nicht aber im Garantiefall.

 


 

7. Entsorgung

7.1 model-tray®-Erzeugnisse sind weitestgehend aus recyclingfähigen Materialien hergestellt und werden von uns nur bei kostenfreier Anlieferung zur Verwertung zurückgenommen. Artikel mit dem Recycling-Zeichen können auch der allgemeinen Entsorgung zugeführt werden.

 

7.2 Entsorgung und Rücknahme von Verkaufsverpackungen in Deutschland

Wir sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben (VerpackV) einem dualen System für die Entsorgung und Rücknahme der Verkaufsverpackungen in Deutschland angeschlossen.

 

7.3 Entsorgung von Altgeräten

Altgeräte müssen in Deutschland den kommunalen Sammelstellen zugeführt werden, da alle Geräte mit der durchgestrichenen Mülltonne markiert sind und nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Wir sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben (ElektroG) beim EAR registriert. Die endgültige Entsorgung von Altgeräten von Kunden aus dem europäischen Ausland übernehmen wir. Wir sind jedoch von Seiten des Auftraggebers vor Einsendung des Gerätes an unsere Firmenadresse zu kontaktieren. Die Versandkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weitere Entsorgungskosten entstehen dem Auftraggeber nicht.

 


 

8. Zahlung

8.1 Zahlung für ausländische Kunden

Die Zahlung kann über Vorkasse, Kreditkarte (American Express, Visa, Master/EuroCard) oder per Nachnahme erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

8.2 Zahlung für inländische Kunden

Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto durch Überweisung zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Skonto-Abzüge bei Zahlungen, die später als 10 Tage ab Rechnungsdatum geleistet werden, sind unzulässig und werden nachbelastet. Gleiches gilt für mit uns nicht zuvor abgestimmte Rechnungskürzungen, gleich aus welchem Anlass.

 

8.3 Gegen unsere Forderungen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

 

8.4 Bei Fehlbestellungen besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Ware. Finden aus Kulanz Warenrücknahme oder Umtausch trotzdem statt, so kann ein eventuell erforderlicher Wertausgleich nur in Form einer Gutschrift auf künftigen Warenbezug gefordert werden.

 


 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Forderungen gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Lieferung erfüllt sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftiger Forderungen aus gleichzeitig und später geschlossenen Verträgen.

 

9.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Anspruch tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen von unserem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und solange uns keine Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufrechtes vor, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benennt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen uns aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

 

9.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.

 


 

10. Haftung

10.1 Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung außervertraglicher sowie unwesentlicher vertraglicher Pflichten. Wir haften in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch für die außervertragliche Haftung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Organe und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

 


 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Hamburg.

 

11.2 Bei Verträgen mit Kaufleuten und Privatpersonen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der europäischen Union haben, ist Gerichtsstand für alle mit uns geschlossenen Verträge sowie Auseinandersetzungen, die mit ihnen in Verbindung stehen, Hamburg.

 

11.3 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechtsübereinkommens (CISG) Anwendung.